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Mitglieder der Krankenpflegevereine erhalten auf Leistungen der Sozialstation einen Rabatt, da die Krankenpflegevereine sich an den Kosten der Sozialstation beteiligen.

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 sind die Leistungen der Grundpflege preislich durch Verträge zwischen dem Caritasverband und den Kassen auf Landesebene einheitlich festgelegt. Leider dürfen wir diese Leistungen nicht rabattieren. Auch die Leistungen, die über den Anteil der Pflegeversicherung hinaus vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden, können nicht rabattiert werden.

Nur auf die Leistungen, die nicht unter einen Rahmenvertrag auf Landesebene fallen, werden mit 10% Nachlaß für die Mitglieder der Krankenpflegevereine berechnet. Dies sind zum Beispiel

  • Betreuungs- und Fahrdienste durch unsere Zivildienstleistenden
  • Einreibungen und Blutdruckmessungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden
  • Hilfe beim Baden oder im Haushalt, wenn keine Pflegebedürftigkeit besteht

Trotzdem haben Ihre Mitglieder natürlich einen Nutzen durch die Mitgliedschaft im Krankenpflegeverein, denn mit den Mitteln der Krankenpflegevereine und Kirchengemeinden stellen wir menschenwürde Pflege auch in den Fällen sicher, wo Kranken- und Pflegekasse keine oder nicht alle Kosten übernehmen.

Ferner kann bei Mitgliedern der Krankenpflegevereine der Vorstand unserer Sozialstation im Einzelfall entscheiden, ob auch weitere Kosten nicht berechnet werden, wenn zum Beispiel eine besondere Notlage vorliegt oder ein Patient durch alle Maschen des Sozialen Netzes hindurchfällt. Hier handelt es sich allerdings um Einzelfallentscheidungen.