Die ökumenische Sozialstation
St. Elisabeth e.V.


Häusliche Alten- und Krankenpflege


Unser Auftrag ist die adäquate Versorgung von älteren und kranken Menschen in unserem Einzugsgebiet.


-         Versorgung nach SGB V – häusliche Krankenpflege

Hatten Sie beispielsweise einen Unfall oder eine Operation kommen wir gerne im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zu Ihnen.


Gerne versorgen wir Sie auch, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Erkrankung Leistungen der Krankenpflege benötigen.


Leistungen der häuslichen Krankenpflege können auch ohne einen Pflegegrad in Anspruch genommen werden und werden von der jeweiligen Krankenkasse zumeist vollständig übernommen.


Die Abrechnung einer Verordnung erfolgt vollständig über uns mit der jeweiligen Krankenkasse oder dem jeweiligen Abrechnungszentrum.


Eine Erstverordnung kann vom Arzt für 14 Tage ausgestellt werden. Eine Folgeverordnung hingegen, kann bis zu einem Jahr gültig sein.


-         Versorgung nach SGB XI – Pflegeleistungen

Durch den Erhalt eines Pflegegrades, können Sie Leistungen nach SGB XI §36 und §45b in Anspruch nehmen. Die Leistungen richten sich hierbei nach dem Hilfebedarf des Kunden.

 

Eine Versorgung ist von einmal wöchentlich bis zu zwei Mal täglich durch uns in der Häuslichkeit möglich.

Eine 24h-Versorgung können wir als ambulanter Pflegedienst nicht leisten. Hierzu müssen Sie sich an die entsprechenden Fachagenturen richten.

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