Die ökumenische Sozialstation
St. Elisabeth e.V.


Pflegesicherungseinsätze


Ein Pflegesicherungseinsatz oder auch Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI findet immer dann statt, wenn ein Kunde einen Pflegegrad 2 oder höher erhalten hat und ausschließlich von den Angehörigen in der Häuslichkeit versorgt wird. In diesem Fall erhalten Sie reines Pflegegeld.

Im Pflegegrad 2 und 3 ist er einmal pro Halbjahr verpflichtend, im Pflegegrad 4 und 5 sogar einmal pro Quartal.

Haben Sie oder Ihr Angehöriger nur den Pflegegrad 1 erhalten, können wir einen Beratungseinsatz auch auf Ihren Wunsch hin erbringen.

Für Kunden die bereits Leistungen durch die Sozialstation erhalten und eine sogenannte Kombinationspflege beziehen, besteht ebenfalls die Möglichkeit bis zu zwei Beratungseinsätze im Jahr in Anspruch zu nehmen.

 

Die Pflegesicherungseinsätze werden von unseren Pflegefachkräften entweder während ihren Pflegetouren oder innerhalb spezieller Beratungstouren durchgeführt.

 

Falls auch Sie einen Beratungseinsatz benötigen, melden Sie sich bitte im Büro. Einmal bei uns im System, melden wir uns automatisch bei Ihnen, wenn der nächste Einsatz fällig ist. Sie müssen uns lediglich Änderungen am Pflegegrad zeitnah mitteilen, da sich hierdurch auch die Häufigkeit der Besuche ändern kann.

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