Die ökumenische Sozialstation
St. Elisabeth e.V.


Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Erstantrag


o  Einen Erstantrag auf Pflegegrad erhalten Sie von Ihrer Kranken-/ Pflegekasse.

o  Den Antrag zeitnah mit der Benennung einer Pflegeperson wieder bei der Pflegekasse einreichen.

o  Innerhalb von 4-6 Wochen kündigt sich der medizinische Dienst zur Begutachtung an.

o  Nach der Begutachtung erhalten Sie im Regelfall innerhalb von 14 Tagen einen Bescheid über den Pflegegrad

o  Sollten Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch in der im Bescheid angegeben Zeit, einzulegen.

o  Mit dem Erhalt eines Pflegegrades können Sie Leistungen nach § 45 b und § 36 SGB XI in Anspruch nehmen.

 

Höherstufungsantrag


o  Einen Höherstufungsantrag können Sie je nach Pflegekasse online oder auch formlos per E-Mail stellen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Pflegekasse.

o  Den Antrag zeitnah wieder bei der Pflegekasse einreichen.

o  Innerhalb von 4-6 Wochen kündigt sich der medizinische Dienst zur Begutachtung an.

o  Nach der Begutachtung erhalten Sie im Regelfall innerhalb von 14 Tagen einen Bescheid über den Pflegegrad

Gerne unterstützen wir Sie!


Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Begutachtung. Bitte bedenken Sie jedoch, dass wir nicht selbst bei der Begutachtung durch den MDK teilnehmen können.


Möchten Sie direkt Leistungen der Ökumenischen Sozialstation St. Elisabeth e. V. in Anspruch nehmen? Dann denken Sie daran, dass Sie in Ihrem Antrag direkt die Kombinationspflege beantragen.

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